Hauptnavigation

Alkoholkonsumverbot

Alkoholkonsumverbot

Schon seit 2011 gilt ein Alkoholkonsumverbot (AKV) im hvv. Inzwischen wurde das Verbot auf Personenbahnhöfe in ganz Deutschland erweitert. In Hamburg sind dies vor allem der Hauptbahnhof und Altona:

Seit dem 2. April 2024 ist der Konsum von Alkohol im gesamten Bereich des Hamburger Hauptbahnhofs verboten. Dies gilt für den gesamten Hauptbahnhof mit der Wandelhalle und auch für den Hachmannplatz und dem Heidi-Kabel-Platz. 

Seit dem 1. November 2025 gilt für den Bahnhof Altona ein Alkoholkonsumverbot. 

Was bedeutet dies?

Verboten ist der Verzehr alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen und das Mitführen alkoholischer Getränke, wenn die Getränke zum Verzehr auf öffentlichen Flächen bestimmt sind. 

Verschlossene alkoholische Getränke dürft Ihr dabei haben und in den gastronomischen Betrieben innerhalb des Bahnhofs darf auch weiterhin Alkohol getrunken werden. 

Das Alkoholkonsumverbot im gesamten hvv, in S- und U-Bahnen, in Bussen und an den Haltestellen hat weiterhin Bestand. Selbstverständlich kann jeder, der vorher etwas getrunken hat, mit dem hvv fahren. Auch ist es erlaubt, alkoholhaltige Getränke in fest verschlossenen Behältnissen mit sich zu führen.

Mehr Infos

Fahrgästen, die das Verbot missachten, droht eine Strafe von 40 Euro.