Alkoholverbot
Bitte beachten Sie das Alkoholverbot in einigen Zügen und in den Haltestellen.
In allen U-, S- und A-Bahn-Zügen, in den Zügen von Metronom und EVB sowie in allen Bussen und in den Haltestellen von U-, S- und A-Bahnen ist es verboten, Alkohol zu trinken oder in geöffneten Behältnissen mit sich zu führen.
Ausgenommen vom Alkoholkonsumverbot des hvv sind die die HADAG, die Nordbahn und DB Regio.
Nach wie vor ist es im gesamten hvv erlaubt, alkoholhaltige Getränke in fest verschlossenen Behältnissen mit sich zu führen und selbstverständlich kann jeder, der vorher etwas getrunken hat, auch weiterhin mit dem hvv fahren.
Fahrgästen, die das Verbot missachten, droht eine Strafe von 40 Euro.