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Alkoholverbot

Kein Alkohol in Zügen

Ab dem 02. April 2024 ist der Konsum von Alkohol im gesamten Bereich des Hamburger Hautpbahnhofs verboten. 

Ab sofort ist es nicht mehr erlaubt, im Hauptbahnhof und in der Wandelhalle Alkohol zu trinken. Dies gilt auch für den Hachmannplatz und dem Heidi-Kabel-Platz.  

Verschlossene alkoholische Getränke dürft Ihr dabei haben und in den gastronomischen Betrieben innerhalb des Bahnhofs darf auch weiterhin Alkohol getrunken werden. 

Das Alkoholkonsumverbot im gesamten hvv, in S- und U-Bahnen, in Bussen und an den Haltestellen hat weiterhin Bestand. Selbstverständlich kann jeder, der vorher etwas getrunken hat, mit dem hvv fahren. Auch ist es erlaubt, alkoholhaltige Getränke in fest verschlossenen Behältnissen mit sich zu führen.

Fahrgästen, die das Verbot missachten, droht eine Strafe von 40 Euro.