Datenschutzhinweise zum Mobilitätsbudget

Die Nutzung des Mobilitätsbudgets als Teilnehmerin oder Teilnehmer am Großkundenabonnement (GKA) über Ihren Arbeitgeber ist nur dann möglich, wenn Sie uns im nachstehend beschriebenen Umfang personenbezogene Daten überlassen bzw. Ihrem Arbeitgeber gestatten, dies zu tun. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informieren wir Sie daher an dieser Stelle, wie wir mit Ihren Daten umgehen und welche Rechte Ihnen als von unserer Datenverarbeitung betroffener Person zustehen.

Wer ist verantwortlich für die Datenerhebung und-verarbeitung?

Zwecke für die personenbezogene Daten verarbeitet werden

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag über das Mobilitätsbudget im hvv sowie zum Zweck der Betreuung und Information zum Mobilitätsbudget im hvv durch Ihren Arbeitgeber  an die S-Bahn Hamburg GmbH (S-Bahn), Hammerbrookstraße 44, 20097 Hamburg übermittelt und durch die Kooperationspartner verarbeitet und genutzt.

Datenverarbeitende Kooperationspartner sind:

  • Deutsche Bahn Connect GmbH: Mainzer Landstraße 169 - 175, 60327 Frankfurt am Main
  • Hamburger Hochbahn AG: Steinstraße 20, 20095 Hamburg

Die vorstehend genannten Stellen kommen dabei in unterschiedlichem Umfang mit Ihren personenbezogenen Daten in Berührung. Dies ergibt sich aus der vertraglich geregelten Rollen- und Aufgabenverteilung im hvv.

Die Erhebung Ihrer Daten im Kontext des Mobilitätsbudgets erfolgt durch Ihren Arbeitgeber. Dieser leitet an die S-Bahn notwendige Daten wie z.B. Ihre Personalnummer, Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Ihren Dienstsort und Ihre E-Mail-Adresse weiter.

Diese Daten werden für die Initialisierung und Ausgabe Ihres digitalen Mobilitätsbudgets in der Applikation hvv switch benötigt und zu diesem Zwecke an die Kooperationspartner übermittelt. Die S-Bahn Hamburg fungiert lediglich als Datenübermittler. Der Arbeitgeber wird der S-Bahn alle Änderungen zu Ihrem Teilnahmeverhältnis melden.

Empfänger personenbezogener Daten

Für die Vertragsabwicklung ist in der Regel die Einschaltung weisungsabhängiger Auftragsverarbeiter erforderlich, wie z. B. von Rechenzentrumsbetreibern, Druck- oder Versanddienstleistern oder sonstigen an der Vertragserfüllung Beteiligten.

Externe Dienstleister, die für uns im Auftrag Daten verarbeiten, werden von uns sorgfältig ausgewählt und vertraglich streng verpflichtet. Die Dienstleister arbeiten nach unserer Weisung, was durch strenge vertragliche Regelungen, durch technische und organisatorische Maßnahmen und durch ergänzende Kontrollen sichergestellt wird. Die Einbindung von Dienstleistern ist z.B. im Rahmen der Verwaltung und Wartung von IT-Systemen erforderlich.

Die DB Connect GmbH stellt als eigenständiger Verantwortlicher das Mobilitätsbudget und das dahinterliegende System bonvoyo in der hvv Switch App bereit. Notwendige Daten werden an die DB Connect übermittelt, da diese die Nutzerkonten anlegt und die Budgetverwaltung gewährleistet.

Über die hvv switch App werden die Mobilitätsangebote wie Carsharing, ÖPNV-Tickets, E-Scooter tiefenintegriert gebucht und mit dem Mobilitätsbudget abgerechnet. Die Hochbahn AG verantwortet die hvv switch App und benötigt die Daten zur Abrechnung der in Anspruch genommenen Mobilitätdienstleistungen.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die vorstehend beschriebene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b (Vertragsabwicklung) und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f (überwiegendes berechtigtes Interesse) und der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO).

Die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für den Zweck der ausschließlichen Eigenwerbung rund um das hvv Mobilitätsbudget und andere Beförderungsangebote im hvv stützen wir auf ein überwiegendes berechtigtes Interesse unsererseits. Aus unserer Sicht entspricht eine solche werbliche Information und Kundenbetreuung den vernünftigen und üblichen Erwartungen an den Umgang mit Kundendaten und an die Kundenbetreuung während einer laufenden Vertragsbeziehung.

Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie für die Erfüllung des Zwecks, zu dem sie erhoben wurden, benötigt werden oder sofern dies gesetzlich vorgesehen ist. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass Ihre Daten bis zur vollständigen Beendigung des Vertragsverhältnisses über Ihre Teilnahme am Mobilitätsbudget gespeichert werden.
Dabei werden ältere Daten zur Nutzung, etwa über bereits abgewickelte Abrechnungsvorgänge zur Wahrung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen weiterhin gespeichert, jedoch archiviert und dem unmittelbaren Zugriff entzogen. Auch nach Beendigung Ihres Vertragsverhältnisses mit der S-Bahn werden die Daten für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren archiviert und nach deren Ablauf vernichtet.

Ihre Rechte als Nutzer

  • Sie können Auskunft darüber verlangen, welche Daten über Sie gespeichert sind.
  • Sie können Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Bearbeitung (Sperrung) Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, solange dies gesetzlich zulässig und im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses möglich ist.
  • Sie haben das Recht, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzulegen. Die für die S-Bahn Hamburg zuständige Aufsichtsbehörde ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
  • Sie haben das Recht auf Übertragbarkeit derjenigen Daten, die Sie uns auf der Basis einer Einwilligung oder eines Vertrages bereitgestellt haben (Datenübertragbarkeit).
  • Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese jederzeit auf demselben Wege widerrufen, auf dem Sie sie erteilt haben. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
  • Sie können der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen, wenn die Datenverarbeitung aufgrund unserer berechtigten Interessen erfolgt.
  • Sie können der werblichen Ansprache jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen (Werbewiderspruch).
  • Für die Ausübung Ihrer Rechte reicht ein Schreiben auf dem Postweg oder eine E-Mail an oben genannten Kontaktdaten.

     

Stand: Dezember 2022